Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KTM Industries AG; Kiska GmbH; Kiska Beteiligungs GmbH - BWB/Z-4208 | Bundeswettbewerbsbehörde

KTM Industries AG; Kiska GmbH; Kiska Beteiligungs GmbH

BWB/Z-4208

29.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des anzumeldenden Zusammenschlusses ist der Erwerb eines 24% des Stammkapitals entsprechenden Geschäftsanteils an der Kiska GmbH durch die KTM Industries AG, sodass die KTM Industries AG letztlich eine 50%-Beteiligung an der Kiska GmbH hält.

In einem weiteren Schritt ist der Erwerb eines 20% des Stammkapitals entsprechenden Geschäftsanteils an der Kiska GmbH durch die Kiska Beteiligungs GmbH beabsichtigt, sodass die Kiska Beteiligungs GmbH letztlich eine 40%-Beteiligung an der Kiska GmbH hält.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Produktdesign.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2018 weggefallen.

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