Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH; Liebherr-Hausgeräte Ochsenhausen GmbH; hack-eitel industrievertretung GmbH & Co. KG - BWB/Z-4205 | Bundeswettbewerbsbehörde

Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH; Liebherr-Hausgeräte Ochsenhausen GmbH; hack-eitel industrievertretung GmbH & Co. KG

BWB/Z-4205

28.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Vertriebsgeschäfts mit Kühl- und Gefriergeräten der Marke Liebherr von hack-eitel industrievertretung GmbH & Co. KG durch Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH und Liebherr-Hausgeräte Ochsenhausen GmbH, alle mit Sitz in Deutschland. Die Transaktion betrifft den Bereich Hausgeräte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2018 weggefallen.

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