Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Canada Pension Plan Investment Board; Berlin Packaging Holdings L.L.C.
BWB/Z-4202
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb einer Beteiligung von mehr als 25% an und gemeinsamer Kontrolle über Berlin Packaging Holdings L.L.C. (USA) durch Canada Pension Plan Investment Board (Kanada). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Verpackungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2018 weggefallen.