Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

One Equity Partners VII, L.P.; One Equity Partners VII-A, L.P.; One Equity Partners VII-B, L.P.; Mera International Ltd. - BWB/Z-4200 | Bundeswettbewerbsbehörde

One Equity Partners VII, L.P.; One Equity Partners VII-A, L.P.; One Equity Partners VII-B, L.P.; Mera International Ltd.

BWB/Z-4200

26.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

One Equity Partners VII, L.P. (Vereinigte Staaten), One Equity Partners VII-A, L.P. (Vereinigte Staaten) und One Equity Partners VII-B, L.P. (Vereinigte Staaten) beabsichtigen, indirekt 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Mera International Ltd. (Zypern), einschließlich ihrer weltweiten Tochtergesellschaften zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Outsourcing-Dienstleistungen, insbesondere Outsourcing von Softwareentwicklungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2018 weggefallen.

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