Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ankerbrot Holding GmbH; Linauer & Wagner „Backstuben" BackwarenproduktionsgmbH - BWB/Z-4199 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ankerbrot Holding GmbH; Linauer & Wagner „Backstuben" BackwarenproduktionsgmbH

BWB/Z-4199

23.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Ankerbrot Holding GmbH mit dem Sitz in 1100 Wien beabsichtigt, ihre bestehende Beteiligung an der Linauer & Wagner „Backstuben" BackwarenproduktionsgmbH mit dem Sitz in 2493 Lichtenwörth um weitere 29,9% der Geschäftsanteile auf 94,9% aufzustocken. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Backwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2018 weggefallen.

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