Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen AG; diconium digital GmbH - BWB/Z-4197 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen AG; diconium digital GmbH

BWB/Z-4197

23.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Volkswagen AG (Wolfsburg, Deutschland) beabsichtigt, 49% der Anteile und gemeinsame Kontrolle an diconium digital GmbH (Stuttgart, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2018 weggefallen.

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