Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ELCOWIRE Holding GmbH; NKT Catenary GmbH & Co. KG
BWB/Z-4196
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb sämtlicher Anteile an der NKT Catenary GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln, Deutschland, und damit der alleinigen Kontrolle über die Zielgesellschaft durch die ELCOWIRE Holding GmbH mit dem Sitz in Frankfurt, Deutschland. Die ELCOWIRE Holding GmbH ist ein Konzernunternehmen der schwedischen Elcowire group AB mit dem Sitz in Värnamo, Schweden.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Elektroleitungsdrähten und -kabeln, insbesondere Drähte und verseilte Leiter für Fahr- und Freileitungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2018 weggefallen.