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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UNIQA Insurance Group AG; Raiffeisen Bank International AG; Speedinvest GmbH; Fintech Growth Fund Europe GmbH & Co KG - BWB/Z-4194 | Bundeswettbewerbsbehörde

UNIQA Insurance Group AG; Raiffeisen Bank International AG; Speedinvest GmbH; Fintech Growth Fund Europe GmbH & Co KG

BWB/Z-4194

22.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb gemeinsamer Kontrolle durch UNIQA Insurance Group AG, Raiffeisen Bank International AG und Speedinvest GmbH an Fintech Growth Fund Europe GmbH & Co KG, alle mit Sitz in Österreich. Die Transaktion betrifft Venture Capital Investitionen.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2018.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.12.2018 weggefallen.

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