Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Victory & Dreams Holding B.V.; Charles Vögele (Austria) GmbH - BWB/Z-4193 | Bundeswettbewerbsbehörde

Victory & Dreams Holding B.V.; Charles Vögele (Austria) GmbH

BWB/Z-4193

22.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Victory & Dreams Holding B.V., Niederlande, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile und somit der alleinigen Kontrolle der Charles Vögele (Austria) GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Textileinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.12.2018 weggefallen.

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