Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIGNA Holding GmbH; WAZ Ausland Holding GmbH; FUNKE Österreich Holding GmbH - BWB/Z-4192 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIGNA Holding GmbH; WAZ Ausland Holding GmbH; FUNKE Österreich Holding GmbH

BWB/Z-4192

22.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von rund 49,50% der Geschäftsanteile an der WAZ Ausland Holding GmbH (Deutschland) durch die SIGNA Holding GmbH (Österreich) von der FUNKE Österreich Holding GmbH (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Medien.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.12.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht