Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tenneco Inc.; Öhlins Intressenter AB - BWB/Z-4190 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tenneco Inc.; Öhlins Intressenter AB

BWB/Z-4190

20.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tenneco Inc. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt 90,5% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Öhlins Intressenter AB (Schweden) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Bestandteilen für Autos und Motorräder.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2018 weggefallen.

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