Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KPS Capital Partners, L.P.; Trojan Battery Holdings, LLC
BWB/Z-4189
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KPS Capital Partners, L.P. (USA) plant, über ihre indirekte Portfoliogesellschaft C&D Technologies, Inc. (USA) alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Trojan Battery Holdings, LLC (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft industrielle Deep Cycle Bleibatterien für den Traktions- und stationären Energiemarkt.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2018 weggefallen.