Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H.; Eurocar Italia S.r.l.; Dorigoni S.p.A. - BWB/Z-4188 | Bundeswettbewerbsbehörde

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H.; Eurocar Italia S.r.l.; Dorigoni S.p.A.

BWB/Z-4188

19.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Eurocar Italia S.r.l. (Udine, Italien), eine Tochtergesellschaft der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H. (Salzburg, Österreich), beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Dorigoni S.p.A. (Trento, Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Automobil- und Ersatzteilhandel.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2018 weggefallen.

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