Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saubermacher Dienstleistungs AG; Trügler Recycling & Transport GesmbH; Höller Entsorgung GmbH - BWB/Z-4187 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saubermacher Dienstleistungs AG; Trügler Recycling & Transport GesmbH; Höller Entsorgung GmbH

BWB/Z-4187

19.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Trügler Recycling & Transport GesmbH, 8741 Fisching (eine 100%ige Tochtergesellschaft der Saubermacher Dienstleistungs AG, 8073 Feldkirchen bei Graz) und die Höller Entsorgung GmbH, 5600 St. Johann im Pongau beabsichtigen die Gründung der Höller & Saubermacher Umweltservice GmbH & Co KG als Joint Venture-Gesellschaft, an der Trügler und Höller je 50% der Anteile halten werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Abfallentsorgung.

Fristverlängerung

Die Anmelderin hat am 12.12.2018, zugestellt am 12.12.2018, gemäß § 11 Abs 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 31.12.2018.

 

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 20.12.2018 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.​

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