Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KEBA AG; LTI Motion GmbH; Heinz Fiege GmbH; LTI Motion Deutschland GmbH
BWB/Z-4186
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Angemeldet wird der geplante Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile und alleiniger Kontrolle an der LTI Motion GmbH, der Heinz Fiege GmbH (Hamburg, Deutschland) und der LTI Motion Deutschland GmbH (Hamburg, Deutschland) durch die KEBA AG (Linz, Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung, den Vertrieb und Handel von Erzeugnissen der Elektronik- und der Antriebstechnik sowie Werkzeugen und Komponenten für den Maschinenbau.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2018 weggefallen.