Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; B.I.T. Blue-IT-Services Ges.m.b.H.; IT Solutions AT Spardat GmbH - BWB/Z-4185 | Bundeswettbewerbsbehörde

IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; B.I.T. Blue-IT-Services Ges.m.b.H.; IT Solutions AT Spardat GmbH

BWB/Z-4185

19.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Übernahme von Tätigkeiten und Ressourcen im Bereich Dienstleistungen der Informationstechnologie von der s IT Solutions AT Spardat GmbH (1110 Wien) durch die B.I.T. Blue-IT-Services Ges.m.b.H. (1020 Wien), einer Tochtergesellschaft der IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H. in Wien, im Rahmen einer IT-Service-Beziehung.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2018 weggefallen.

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