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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bertelsmann SE & Co. KGaA; Saham Outsourcing Services Fund S.A. - BWB/Z-4183 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bertelsmann SE & Co. KGaA; Saham Outsourcing Services Fund S.A.

BWB/Z-4183

14.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bertelsmann SE & Co. KGaA (Deutschland) und Saham Outsourcing Services Fund S.A. (Marokko) beabsichtigen, den überwiegenden Teil ihrer weltweiten Geschäfte im Kundenbeziehungsmanagement zusammenzulegen.

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2018.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2018 weggefallen.

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