Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rethmann Unternehmensbeteiligungs GmbH; Transdev Group S.A.; Transdev GmbH; Rhenus Veniro SE & Co. KG; Rhenus Veniro Verwaltungs SE - BWB/Z-4182 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rethmann Unternehmensbeteiligungs GmbH; Transdev Group S.A.; Transdev GmbH; Rhenus Veniro SE & Co. KG; Rhenus Veniro Verwaltungs SE

BWB/Z-4182

13.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Direkter Erwerb durch Rethmann Unternehmensbeteiligungs GmbH (Selm, Deutschland) von 34% der Anteile an Transdev Group S.A. (Issy-les-Moulineaux, Frankreich) sowie direkter Erwerb durch Transdev GmbH (Berlin, Deutschland) aller Anteile und damit alleiniger Kontrolle über Rhenus Veniro SE & Co. KG sowie Rhenus Veniro Verwaltungs SE (beide mit Sitz in Moers, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den öffentlichen Personennahverkehr.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2018 weggefallen.

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