Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

A1 Telekom Austria AG; Unify GmbH - BWB/Z-4178 | Bundeswettbewerbsbehörde

A1 Telekom Austria AG; Unify GmbH

BWB/Z-4178

12.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

A1 Telekom Austria AG (Wien) beabsichtigt den Erwerb von wesentlichen Vermögenswerten von Unify GmbH (Wien). Die geplante Transaktion betrifft den Markt für den Vertrieb von PBX-Systemen und damit verbundenen Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.12.2018 weggefallen.

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