Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Raffles Private Holdings Ltd; NAC Luxembourg I S.А.
BWB/Z-4177
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Raffles Private Holdings Ltd (Vereinigtes Königreich), indirekt zu 100% im Eigentum der GIC Venture Pte Ltd, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Beteiligung in Höhe von bis zu 33,6% an der NAC Luxembourg I S.А. (Luxemburg) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Flugzeugleasing.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.12.2018 weggefallen.