Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Continental AG; Kathrein Automotive GmbH - BWB/Z-4176 | Bundeswettbewerbsbehörde

Continental AG; Kathrein Automotive GmbH

BWB/Z-4176

09.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von 100% der Anteile an und damit alleiniger Kontrolle über Kathrein Automotive GmbH (Hildesheim, Deutschland) durch Continental AG (Hannover Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft automobile Antennensysteme, intelligente Antennenmodule sowie multifunktionale Smartphone-Terminals.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.12.2018 weggefallen.

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