Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KTM AG; Kiska GmbH - BWB/Z-4175 | Bundeswettbewerbsbehörde

KTM AG; Kiska GmbH

BWB/Z-4175

08.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des Zusammenschlussvorhabens ist der Erwerb eines 1,1% des Stammkapitals entsprechenden Geschäftsanteils an der Kiska GmbH (Anif, Österreich) durch die KTM AG (Mattighofen, Österreich), sodass die KTM AG eine 26%-ige Beteiligung an der Kiska GmbH hält. Die Transaktion betrifft das Geschäftsfeld Produktdesign.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2018 weggefallen.

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