Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Fund Managment S.à.r.l.; Fund VIII Swe Bidco AB; Karo Pharma AB - BWB/Z-4174 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Fund Managment S.à.r.l.; Fund VIII Swe Bidco AB; Karo Pharma AB

BWB/Z-4174

07.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT VIII, ein von EQT Fund Managment S.à.r.l. (Luxemburg / Luxemburg) verwalteter Investmentfonds, beabsichtigt, durch seine 100%ige Tochtergesellschaft Fund VIII Swe Bidco AB (Umbenennung auf Karo Intressenter AB anhängig), mindestens 90% der Aktien an und alleinige Kontrolle über Karo Pharma AB und ihre Tochtergesellschaften (Stockholm / Schweden) gemäß dem am 29. Oktober 2018 veröffentlichten Übernahmeangebot zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft frei verkäufliche und verschreibungspflichtige Medikamente.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2018 weggefallen.

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