Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

valantic GmbH; elemantic GmbH - BWB/Z-4173 | Bundeswettbewerbsbehörde

valantic GmbH; elemantic GmbH

BWB/Z-4173

06.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unmittelbarer Erwerb einer 100%igen Beteiligung an elemantic GmbH (Salzburg, Österreich) durch valantic GmbH (München, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft CX-Beratung, Digital Marketing und Softwareentwicklung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.12.2018 weggefallen.

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