Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Accenture plc; Kolle Rebbe GmbH
BWB/Z-4172
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Accenture plc (Irland) beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile, und damit alleinige Kontrolle, von Kolle Rebbe GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Marketing Communications Services und Digital Services.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.11.2018 weggefallen.