Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

twinformatics GmbH; ConVista Faktor Zehn GmbH - BWB/Z-4170 | Bundeswettbewerbsbehörde

twinformatics GmbH; ConVista Faktor Zehn GmbH

BWB/Z-4170

31.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch twinformatics GmbH (1010 Wien) und ConVista Faktor Zehn GmbH (1020 Wien) zum Zweck der Entwicklungs-, Betriebs- und Supporttätigkeiten für IT-Lösungen und Entwicklung sowie Implementierung von Point of Sales and Service Software (Softwareapplikationen) für Versicherungsunternehmen der Vienna Insurance Group.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2018 weggefallen.

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