Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Capvis Equity V L.P.; Polyusus XIV AG; Variosystems AG; Vario Properties Inc.
BWB/Z-4169
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Capvis Equity V L.P. (Jersey) beabsichtigt via Polyusus XIV AG (Schweiz), einer indirekten Tochtergesellschaft, den indirekten Erwerb der Anteilsmehrheit an und der alleinigen Kontrolle über Variosystems AG (Schweiz) und Vario Properties Inc. (USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Elektronik-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2018 weggefallen.