Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Smurfit Kappa Group plc; Fabrika Hartije d.o.o. Beograd; Avala Ada d.o.o. Beograd - BWB/Z-4167 | Bundeswettbewerbsbehörde

Smurfit Kappa Group plc; Fabrika Hartije d.o.o. Beograd; Avala Ada d.o.o. Beograd

BWB/Z-4167

31.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von 75% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Fabrika Hartije d.o.o. Beograd und Avala Ada d.o.o. Beograd, beide mit Sitz in Serbien, durch Smurfit Kappa Group plc, Irland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld papierbasierte Verpackungslösungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2018 weggefallen.

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