Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Blackstone Group L.P.; Sona BLW Precision Forgings Limited; Comstar Automotive Technologies Private Ltd.; Comstar Automotive Hong Kong Ltd.
BWB/Z-4166
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb von 66,28% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Sona BLW Precision Forgings Limited 8Neu-Delhi, Indien) durch The Blackstone Group L.P. (New York, USA) sowie Übertragung von 100% der Anteile an Comstar Automotive Technologies Private Ltd. (Chennai, Indien) und Comstar Automotive Hong Kong Ltd. (Hong Kong) auf Sona BLW Precision Forgings Limited.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Bauteile für die Automobilindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2018 weggefallen.