Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Covis Pharma B.V.; Rechte und Vermögenswerte von AstraZeneca AB - BWB/Z-4164 | Bundeswettbewerbsbehörde

Covis Pharma B.V.; Rechte und Vermögenswerte von AstraZeneca AB

BWB/Z-4164

30.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Covis Pharma B.V. (Zug, Schweiz) beabsichtigt, direkt oder indirekt Rechte und Vermögenswerte im Zusammenhang mit den Medikamentenmarken Omnaris, Alvesco und Zetonna von AstraZeneca AB (Södertälje, Schweden) zu erwerben. Das Vorhaben betrifft das Geschäftsfeld Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2018 weggefallen.

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