Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bosch Thermotechnik GmbH; ADS-TEC Energy GmbH - BWB/Z-4163 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bosch Thermotechnik GmbH; ADS-TEC Energy GmbH

BWB/Z-4163

29.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Bosch Thermotechnik GmbH (Wetzlar, Deutschland) plant, 39% der Geschäftsanteile der ADS-TEC Energy GmbH von der ADS-TEC GmbH (beide Nürtingen, Deutschland) zu erwerben. Die Bosch Thermotechnik GmbH wird ADS-TEC Energy GmbH in der Folge gemeinsam mit der ADS-TEC GmbH kontrollieren. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft stationäre Industriebatterien und EV-Schnellladestationen mit Batterien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.11.2018 weggefallen.

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