Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KKR & Co. Inc.; Pillarstone Europe LLP; Famar Holding S.à.r.l.
BWB/Z-4162
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KKR & Co. Inc. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt über Pillarstone Europe LLP (Vereinigtes Königreich) alle Anteile an Famar Holding S.à.r.l. (Luxemburg) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die pharmazeutische Auftragsherstellung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2018 weggefallen.