Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Grünenthal Pharma GmbH & Co. KG; Vermögenswerte von AstraZeneca AB - BWB/Z-4161 | Bundeswettbewerbsbehörde

Grünenthal Pharma GmbH & Co. KG; Vermögenswerte von AstraZeneca AB

BWB/Z-4161

29.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Grünenthal Pharma GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, direkt oder indirekt Rechte und immaterielle Vemögenswerte im Zusammenhang mit den Medikamentenmarken Nexium™ und Vimovo™ von AstraZeneca AB (Schweden) zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln auf Grundlage der Wirkstoffe Naproxen und Esomeprazol.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.11.2018 weggefallen.

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