Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IRI Investments B.V.; Next Generation Holding GmbH - BWB/Z-4160 | Bundeswettbewerbsbehörde

IRI Investments B.V.; Next Generation Holding GmbH

BWB/Z-4160

25.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

IRI Investments B.V. mit dem Sitz in Leiden (Niederlande) beabsichtigt, im Wege einer Kapitalerhöhung 24% der Geschäftsanteile und eine Mitkontrolle an der Next Generation Holding GmbH mit dem Sitz in Feldkirchen an der Donau  (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Maschinenbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.11.2018 weggefallen.

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