Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bain Capital Investors, LLC; Rocket Software, Inc.
BWB/Z-4156
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fonds unter der Kontrolle von Bain Capital Investors, LLC (Vereinigte Staaten) beabsichtigen, indirekt eine Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über Rocket Software, Inc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Infrastruktur- und Anwendungssoftware.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.11.2018 weggefallen.