Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BNP Paribas Securities Services SCA; DWS Beteiligungs GmbH
BWB/Z-4154
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BNP Paribas Securities Services SCA (Pantin / Frankreich) beabsichtigt, bestimmte Vermögensgegenstände zur Erbringung interner Dienstleistungen, vor allem hinsichtlich der Verwaltung von Vermögensfonds von DWS Beteiligungs GmbH (Frankfurt am Main / Deutschland), einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bank AG, zu erwerben. Das geplante Zusammenschlussvorhaben betrifft interne Dienstleistungen im Bankenbereich.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.11.2018 weggefallen.