Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vestar Capital Partners VII, L.P.; IRI Group Holdings, Inc. - BWB/Z-4153 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vestar Capital Partners VII, L.P.; IRI Group Holdings, Inc.

BWB/Z-4153

22.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vestar Capital Partners VII, L.P. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt die gemeinsame Kontrolle über IRI Group Holdings, Inc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Marktforschungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.11.2018 weggefallen.

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