Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IQVIA Ltd.; ClinTec Luxembourg SA
BWB/Z-4149
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
IQVIA Ltd. (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt den Erwerb von alleiniger Kontrolle an der ClinTec Gruppe durch Erwerb von 100% der Anteile an ClinTec Luxembourg SA (Luxemburg). Die geplante Transaktion betrifft den Markt für Dienstleistungen von Auftragsforschungsunternehmen.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2018 weggefallen.