Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH; CONCRETE Rudolph GmbH - BWB/Z-4146 | Bundeswettbewerbsbehörde

Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH; CONCRETE Rudolph GmbH

BWB/Z-4146

17.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an sowie alleiniger Kontrolle über CONCRETE Rudolph GmbH durch Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, beide mit Sitz in Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Wirtschaftssegment Betonfertigteile.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht