Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heel Veel Snoepjes B.V.; CPK S.A.S.; Lutti Holdings S.A.S. - BWB/Z-4144 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heel Veel Snoepjes B.V.; CPK S.A.S.; Lutti Holdings S.A.S.

BWB/Z-4144

16.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% des Aktienkapitals und der Stimmrechte von Lutti Holdings S.A.S. (Frankreich) durch CPK S.A.S. (Frankreich) von Heel Veel Snoepjes B.V. (Niederlande). Unter Berücksichtigung der Einbringung des Aktienkapitals und der Stimmrechte von Lutti Holdings S.A.S wird Heel Veel Snoepjes B.V. 23% der Anteile an CPK S.A.S. erhalten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Tätigkeitsbereiche Lebensmittelproduktion (Zuckerwaren).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2018 weggefallen.

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