Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heintz & Co. Kommanditgesellschaft für Beteiligungen; UBM hotels Management GmbH - BWB/Z-4142 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heintz & Co. Kommanditgesellschaft für Beteiligungen; UBM hotels Management GmbH

BWB/Z-4142

15.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Heintz & Co. Kommanditgesellschaft für Beteiligungen (München / Deutschland) beabsichtigt, mittelbar 50% der Anteile an und damit gemeinsame Kontrolle über UBM hotels Management GmbH (Wien / Österreiсh) zu erwerben. Das Vorhaben betrifft den Betrieb von Hotels.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2018 weggefallen.

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