Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Westlake Chemical Corporation; Nakan-Kunststoff-Geschäftsbereich von Ivy Ultimate Holding s.à r.l. - BWB/Z-4141 | Bundeswettbewerbsbehörde

Westlake Chemical Corporation; Nakan-Kunststoff-Geschäftsbereich von Ivy Ultimate Holding s.à r.l.

BWB/Z-4141

15.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Westlake Chemical Corporation (USA) beabsichtigt, den Nakan-Kunststoff-Geschäftsbereich von Ivy Ultimate Holding s.à r.l. (Frankreich) zu erwerben. Der Nakan-Geschäftsbereich ist in Europa in der Herstellung und dem Vertrieb von Polyvinylchlorid (PVC)-Compounds, thermoplastischen Elastomer (TPE)-Compounds und thermoplastischen Polyolefin (TPO)-Compounds tätig.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2018 weggefallen.

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