Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PORR AG; ALPINE Bau CZ a.s.
BWB/Z-4138
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PORR AG (Österreich) beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über ALPINE Bau CZ a.s. (Tschechien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bauwirtschaft.
F - BAU
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2018 weggefallen.