Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LKAB Minerals Limited; Gurney Slade Lime & Stone Limited; Francis Flower (Northern) Limited - BWB/Z-4135 | Bundeswettbewerbsbehörde

LKAB Minerals Limited; Gurney Slade Lime & Stone Limited; Francis Flower (Northern) Limited

BWB/Z-4135

10.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LKAB Minerals Limited beabsichtigt, 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Gurney Slade Lime & Stone Limited und Francis Flower (Northern) Limited, Großbritannien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Industriemineralien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2018 weggefallen.

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