Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KC North Sea SCA; Nordsee Holding GmbH - BWB/Z-4134 | Bundeswettbewerbsbehörde

KC North Sea SCA; Nordsee Holding GmbH

BWB/Z-4134

10.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KC North Sea SCA, Luxemburg, die von der Investmentplattform Kharis Capital gemanagt wird, plant durch ihre mittelbare Tochtergesellschaft, KC QSR Germany 2 GmbH, Deutschland, alle Anteile an der und die alleinige Kontrolle über die Nordsee Holding GmbH, Deutschland, zu erlangen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Schnellrestaurants für Fisch und Meeresfrüchte.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2018 weggefallen.

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