Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KC North Sea SCA; Nordsee Holding GmbH
BWB/Z-4134
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KC North Sea SCA, Luxemburg, die von der Investmentplattform Kharis Capital gemanagt wird, plant durch ihre mittelbare Tochtergesellschaft, KC QSR Germany 2 GmbH, Deutschland, alle Anteile an der und die alleinige Kontrolle über die Nordsee Holding GmbH, Deutschland, zu erlangen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Schnellrestaurants für Fisch und Meeresfrüchte.
I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2018 weggefallen.