Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIGNA Retail GmbH; SIGNA Prime Selection AG; Hudson's Bay Company - BWB/Z-4133 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIGNA Retail GmbH; SIGNA Prime Selection AG; Hudson's Bay Company

BWB/Z-4133

09.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigte Gründung von Gemeinschaftsunternehmen durch die SIGNA Retail GmbH (Wien) und die SIGNA Prime Selection AG (Innsbruck) einerseits mit der Hudson's Bay Company (Toronto, Kanada) andererseits im operativen Bereich (Warenhäuser in Deutschland) und im Bereich von Immobiliengesellschaften.

Die Transaktion betrifft den Einzelhandelsmarkt im Non-Food-Einzelhandel sowie Immobilen.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2018 weggefallen.

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