Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bechtle Managed Services AG; BT Stemmer GmbH
BWB/Z-4132
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante direkte Übernahme von 100% der Geschäftsanteile und damit den Erwerb alleiniger Kontrolle der BT Stemmer GmbH (HRB 77639) durch die Bechtle Managed Services AG (Deutschland), einer zu 100% gehaltenen Tochtergesellschaft der Bechtle Aktiengesellschaft (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Handel und IT-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2018 weggefallen.