Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA; VAG Holding GmbH; GA Industries Holdings LLC - BWB/Z-4128 | Bundeswettbewerbsbehörde

AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA; VAG Holding GmbH; GA Industries Holdings LLC

BWB/Z-4128

08.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb aller Anteile an und damit alleiniger Kontrolle über VAG Holding GmbH (Mannheim, Deutschland) und GA Industries Holdings LLC (Delaware, USA) durch AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (Grünwald, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Armaturen zum Einsatz in der Wasserbehandlung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.10.2018 weggefallen.

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