Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cargill PLC; Konspol Holding sp. z. o.o. - BWB/Z-4127 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cargill PLC; Konspol Holding sp. z. o.o.

BWB/Z-4127

05.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cargill PLC (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, die Gesamtheit der Gesellschaftsanteile der Konspol Holding sp. z. o.o. (Polen) und indirekt die derer Tochtergesellschaften - Konspol Bis sp. z o.o. und Pasz Konspol sp. z o.o (zusammen mit Konspol Holding sp. z. o.o. "Zielunternehmen") und folglich die alleinige Kontrolle über die Zielunternehmen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Geflügelfleischprodukten und Geflügelfutter.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2018 weggefallen.

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