Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG; Euro Vital Pharma GmbH
BWB/Z-4126
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die von capiton AG gemanagte capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG (10707 Berlin) beabsichtigt, 100% der Anteile an der Euro Vital Pharma GmbH (22453 Hamburg) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von frei verkäuflichen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.11.2018 weggefallen.