Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG; Euro Vital Pharma GmbH - BWB/Z-4126 | Bundeswettbewerbsbehörde

capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG; Euro Vital Pharma GmbH

BWB/Z-4126

03.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die von capiton AG gemanagte capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG (10707 Berlin) beabsichtigt, 100% der Anteile an der Euro Vital Pharma GmbH (22453 Hamburg) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von frei verkäuflichen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.11.2018 weggefallen.

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